Zum Jahresbeginn 2021 tritt die 2. Stufe von WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) in Kraft. Automobilhersteller (OEM) müssen ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung neuer Prüfverfahren und Emissionsgrenzwerte für alle Fahrzeuge nachweisen.
Der Nachweis der Umsetzung der jeweils geltenden Rechtsgrundlage ist Voraussetzung für die Erlangung einer Typgenehmigung und erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens – der Homologation. Auf der Homepage der msg-Gruppe wurde dazu ein spannender Artikel "Homologation – Auf dem Weg zu neuen Fahrzeugstandards" veröffentlicht. Darin werden drei relevante Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der UNECE-Homologationsvorgaben sowie weitere Informationen erläutert – auch wie wir als msg unsere Kunden erfolgreich bei der Homologation unterstützen.
Der Link zum Artikel lautet: https://www.msg.group/wltp